
Corona-Pandemie
Aktuelle Informationen
Aktuelles
Aktuelle Corona- und Besucherregelungen
Bitte beachten Sie die aktuellen Besucherregelungen:
Durch die Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz gilt für alle Besucher (auch Dienstleister, Therapeuten, Handwerker etc.) unserer Wohneinrichtungen sowie Werk- und Förderstätten eine FFP2-Maskenpflicht. Zudem ist von Besuchern unserer Wohneinrichtungen bei jedem Besuch unaufgefordert ein negativer Testnachweis (PoC-Antigenschnelltest) vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dies gilt unabhängig, ob die Besucher geimpft, genesen oder nicht geimpft sind.
Besucher von voll- oder teilstationären Einrichtungen der Pflege beziehungsweise für Menschen mit Behinderung können die Bürgertestung weiterhin kostenfrei in Anspruch nehmen. Besucher können die Berechtigung für einen Test durch eine Selbsterklärung glaubhaft machen, ein Musterformular dafür kann unter folgendem Link abgerufen werden:
Selbstauskunft/Nachweis zur Inanspruchnahme von Testungen
Seit 1. Oktober 2022 gelten neue Corona-Regeln. Entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundestag mit der Zustimmung des Bundesrats beschlossen. Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes (FAQ)
Die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier:
17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Informationen
Vor allem in den sozialen Medien kursieren zahlreiche Falschinformationen rund um das Coronavirus. Geben sie diesen Fake News keine Chance und setzen Sie bitte auf seriöse Quellen.
Wir haben einige wichtige und seriöse Quellen hier für Sie zusammen gestellt und verlinkt. Auf diesen Seiten finden Sie aktualisierte, vertrauenswürdige Informationen.
- Robert-Koch-Institut (RKI)
- YouTube-Kanal des Robert-Koch-Instituts (RKI)
- Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel (LGL)
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Informationen der BZgA zu Long COVID
Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache
Ansprechpartner
An wen wende ich mich?
Grundsätzlich gelten auch in Zeiten des Coronavirus die etablierten Melde- und Informationswege, die Sie bereits kennen und nutzen. Sie helfen sich und uns, wenn Sie diese einhalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Gruppenleitung bzw. die Einrichtungsleitung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Sekretariate bzw. Leitungskräfte in den Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Dienstvorgesetzten.
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