Werkstatt für behinderte Menschen
Ein Arbeitsplatz als Lebensraum
Die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung ist uns ein großes Anliegen. Wir bieten mit unseren Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Arbeitsstätte und Lebensraum für erwachsene Menschen mit Behinderungen. Die Werkstatt dient der beruflichen und sozialen Eingliederung und Bildung.
Informationen
Das Angebot der WfbM steht offen für Menschen mit geistigen, körperlichen und/oder psychischen Behinderungen, "...die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,..."
(§ 219 SGB IX)
Außerdem wird ein Kostenübernahmebescheid vom zuständigen Leistungsträger (zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder vom Bezirk Schwaben, Unterfranken oder Oberbayern) benötigt.
- Vor der Aufnahme in die Werkstatt ist beim zuständigen Leistungsträger (zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit) ein Reha-Antrag zu stellen.
- Im dreimonatigen Eingangsverfahren wird zunächst geprüft, ob die Werkstatt der richtige Ort für die Rehabilitation ist.
- Im Berufsbildungsbereich werden dann notwendige Voraussetzungen für das Arbeitsleben geschaffen und weiter ausgebaut. Gemeinsam wird hier entschieden, in welchen Bereichen in den kommenden zwei Jahren Praktika absolviert werden sollen.
- Anschließend erfolgt – abhängig von den individuellen Fähigkeiten und Neigungen des Beschäftigten – der Wechsel in den Arbeitsbereich.
Während des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereichs erhält der Beschäftigte in der Regel ein Ausbildungs- oder Übergangsgeld. Im Arbeitsbereich wird ein Arbeitsentgelt bezahlt, das sich am Leistungsvermögen des Einzelnen orientiert
- fachgerechte Anleitung und Assistenz durch ein qualifiziertes Team aus Fachkräften der Arbeits- und Berufsförderung, Heilerziehungspflegern und Sozialpädagogen
- Orientierung an eigenen Interessen und Fähigkeiten bei der Wahl des Betätigungsfeldes
- Chance auf berufliche und persönliche Weiterentwicklung
- Pflege und Betreuung – individuelle Unterstützung auch bei höherem Hilfebedarf
- Möglichkeit der Vermittlung auf einen ausgelagerten Arbeitsplatz der Werkstatt oder ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsplatz
- halbjährlich stattfindendes, abwechslungsreiches Bildungsprogramm mit Kursen zu den Themen: Gesundheit und Fitness, Gestaltung, Musik, Wissen, berufliche Fertigkeiten
- Beschäftigte sind in der Werkstatt kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert.
- individuell gestaltete Assistenz, professionelle Unterstützung, vielfältige Angebote und angepasste Arbeitsplätze
- In begründeten Fällen kann ein Fahrdienst beantragt werden.
Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Neben der Tätigkeit in einer unserer Werkstätten gibt es für Menschen mit Behinderung zudem die Möglichkeit, eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb als „ausgelagerten Arbeitsplatz“ zu erlangen.
Eine Vermittlung ist in Industrie, Handwerk, Dienstleistungsunternehmen sowie in öffentliche Betriebe und Einrichtungen möglich. Um solche attraktiven Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap anzubieten, werden im Rahmen von Kooperationen ausgelagerte Arbeitsplätze in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts eingerichtet.
Bevor ein ausgelagerter Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen eingerichtet wird, erfolgt ein für Sie kostenfreies Betriebspraktikum, mit dem Ziel, verschiedene Einsatzmöglichkeiten zu testen. Nach positivem Verlauf wird für die Errichtung eines ausgelagerten Arbeitsplatzes ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und den Dominikus-Ringeisen-Werkstätten geschlossen: Der Beschäftigte behält seinen Werkstattstatus und die Werkstatt bleibt weiterhin für ihn zuständig. Unsere Integrationsbegleitung bietet Ihnen und dem bzw. der Beschäftgten fachliche und bedarfsorientierte Unterstützung vor Ort.
Den Einsatzmöglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt. Nischenarbeitsplätze entlasten beispielsweise Ihre Mitarbeiter. Besonders eignen sich dazu Routineaufgaben, die bisher zeitliche und personelle Ressourcen im Betrieb gebunden haben.
Betriebspraktikum
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Bis zu drei Monate
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Ihrem Betrieb entstehen keine Kosten
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Fachliche Betreuung durch die Integrationsbegleitung der Werkstatt
Ausgelagerter Arbeitsplatz
- Dauer und Entgelt nach individueller Vereinbarung
- Fachliche Betreuung durch die Integrationsbegleitung der Werkstatt
Die Festanstellung in Form eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses wird von uns ebenfalls unterstützt. Gerne beraten wir Sie zu aktuellen Förderprogrammen.
- Kostenfreies Erprobungspraktikum
- Keine Verpflichtung zur Übernahme
- Unbürokratische Auflösung des Kooperationsvertrags
- Entlastung Ihrer Mitarbeiter
- Hohe Arbeitsmotivation der Beschäftigten, auch bei einfachen Tätigkeiten
- Bedarfsorientierte Begleitung durch unsere Fachkräfte
- Werbung für Ihr Unternehmen mit Ihrem sozialen Engagement
- Übernahme aller Lohnnebenkosten durch die WfbM
- Anrechnung des vereinbarten Entgelts auf die Ausgleichsabgabe möglich
Nach § 223 Abs. 1 SGB IX können Sie auch bei der Vergabe von Aufträgen an uns oder beim Kauf unserer Produkte 50% der von uns erbrachten Arbeitsleistung auf eine zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.