Industrielle Fertigung

Hier zählt Ihr Wunsch

Industrielle Fertigung

Hier zählt Ihr Wunsch

Unsere Leistungen

Die Industrielle Fertigung bietet vielfältige Montage- und Verpackungsarbeiten für private und gewerbliche Kunden. Dabei richten wir uns stets nach Ihren Wünschen und Bedarfen. Dies reicht von einfachen Konfektionierarbeiten bis zu komplexen Montagearbeiten mit Spezialvorrichtungen beispielsweise für die Automobilindustrie. Unser hausinterner Vorrichtungsbau hilft uns dabei, auch hohen Ansprüchen gerecht werden zu können. Für Geschäftskunden lohnt sich eine Auftragsvergabe an die Werkstatt für behinderte Menschen: Der Auftragswert kann an die gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Flexibel
Wir passen uns Ihren Wünschen und Bedarfen an.
Individuell
Wir fertigen Kleinserien, aber auch hohe Stückzahlen.
Sozialorientiert
Ihr Auftrag sichert Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung.
Kostengünstig
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Montagearbeiten vielfältigster Art
  • Verpackungsarbeiten aller Art
  • Schrumpfarbeiten mit mehreren Schrumpftunneln
  • Prüf- und Kontrollarbeiten
  • Druckarbeiten für Werbe- und Industrieartikel mit Tampondruckmaschinen
  • Näharbeiten
  • Metallbearbeitung
  • Laserarbeiten

So sparen Sie bei der Ausgleichsabgabe

Auftrag an eine Werkstatt für behinderte Menschen

Arbeitgeber, die bei nicht ausreichender Beschäftigungsquote schwerbehinderter Mitarbeiter (Pflichtplätze: 5 Prozent der Arbeitsplätze ab 20 Mitarbeitern) Ausgleichsabgabe nach dem § 160 SGB IX zahlen müssen, haben die Möglichkeit, durch die Auftragsvergabe an unsere Werkstätten für behinderte Menschen 50 Prozent der im Rechnungsbetrag ausgewiesenen Arbeitsleistung (Gesamtleistung abzüglich Material) auf die Ausgleichsabgabe anzurechnen (§ 223 SGB IX).

Ein Beispiel

Beschäftigen Sie 200 Mitarbeiter, ergeben sich zehn Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung. Nehmen wir an, dass nur vier Pflichtplätze mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter besetzt sind, entspricht dies einer Beschäftigungsquote von 2%. Sechs Plätze bleiben unbesetzt. Dafür muss eine monatliche Ausgleichsabgabe in Höhe von sechs mal 180 Euro bezahlt werden. Das entspricht rund 13.000 Euro pro Jahr. Erteilen Sie uns innerhalb eines Jahres Aufträge über 20.000 Euro für reine Lohnarbeiten, können Sie 50 Prozent des Rechnungsbetrages (also 10.000 Euro) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Damit beträgt die Höhe Ihrer Ausgleichsabgabe nur noch rund 3.000 Euro.

Unsere Angebote vor Ort