Schulbegleitung

Schulbegleitung

Individuelle Unterstützung im Schulalltag

Schulbegleitung

Schulbegleitung

Individuelle Unterstützung im Schulalltag

Eine Schulbegleitung ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung die Teilhabe am Unterricht. Kleinere und größere Barrieren des Schulalltags können so gemeinsam gemeistert und ein gutes Lernumfeld geschaffen werden. Unsere Mitarbeitenden begleiten Schülerinnen und Schüler in der Schule und bei Bedarf auch auf dem Weg dorthin. Sie geben individuelle Hilfestellung in den Bereichen, wo sie benötigt wird.

Schule möglich machen

Informationen zur Schulbegleitung

Voraussetzungen

Anspruch auf eine Schulbegleitung haben Kinder mit

  • körperlicher Behinderung
  • geistiger Behinderung
  • Entwicklungsverzögerung
  • mehrfacher Behinderung
  • Autismus-Spektrum-Störung
  • ADS/ ADHS
  • erworbener Hirnschädigung
  • chronischer Erkrankung
  • seelischer Behinderung
Mögliche Schulen

Eine Begleitung kann an

  • öffentlichen Schulen
  • staatlich anerkannten Schulen
  • genehmigten Privatschulen 
  • schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) oder Kindergärten  
  • Hochschulen und Universitäten

erfolgen.

Ziele und Aufgaben

Durch den Einsatz der Schulbegleitung werden vier übergreifende Ziele verfolgt:

  • die Teilhabe am Bildungsangebot
  • die Teilhabe an sozialen Interaktionen
  • die Erreichung der größtmöglichen Selbstständigkeit und
  • die Weiterentwicklung der Persönlichkeit

Der Umfang und die Art der Unterstützung orientieren sich am individuellen Hilfebedarf der Schülerinnen und Schüler.

Die Aufgaben einer Schulbegleitung können folgende Tätigkeiten umfassen:

  • Unterstützung während des Unterrichts
  • Hilfe beim Aufbau sozialer Kompetenzen
  • Grundpflegerische Tätigkeiten
  • Hilfe bei der Mobilität
Finanzierung und Antragstellung

Leistungsträger für die Schulbegleitung von Kindern und Jugendlichen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung sind die bayerischen Bezirke. Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung sind die Jugendämter zuständig. Die Leistungsträger entscheiden über Art und Umfang der Hilfe.

Ein Antrag auf Schulbegleitung muss von den Sorgeberechtigten gestellt werden. Die beteiligte Schule muss zusätzlich ihr Einverständnis zum Einsatz der Schulbegleitung geben.

Für das Angebot entstehen der Familie keine Kosten. Das Angebot der Schulbegleitung ist einkommens- und vermögensunabhängig.

Wir beraten Sie gerne zu Antragstellung und Finanzierung.

Unsere Angebote vor Ort