Prävention und Compliance

Prävention und Compliance

Compliance

Hinweisgebermeldestelle

I

m Leitbild des Dominikus-Ringeisen-Werks sind die Werte verankert, die unsere tägliche Arbeit prägen. Dazu zählen eine vertrauensvolle, partnerschaftliche, respektvolle Zusammenarbeit, die von wechselseitiger Wertschätzung getragen wird. Hierzu soll auch die Hinweisgebermeldestelle beitragen. Die Einrichtung dieser Hinweisgebermeldestelle richtet sich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze innerhalb des Dominikus-Ringeisen-Werks und seiner Gesellschaften bzw. Beteiligungen eingehalten werden. Darüber hinaus werden hinweisgebende Personen durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien wie zum Beispiel Kündigung, Gehaltsänderung oder auch Aufgabenverlagerung geschützt.

Die Hinweisgebermeldestelle wird durch externe Vertrauensanwältinnen, Rechtsanwältin Claudia Vogel und Rechtsanwältin Dr. Stefanie Heinrich betrieben, www.vogel-heinrich.eu

Was Sie bei der Abgabe eines Hinweises beachten müssen, wie Sie einen Hinweis abgeben und das Verfahren der Bearbeitung eines Hinweises durch unsere Vertrauensanwältinnen finden Sie auf der Homepage: https://vogel-heinrich.eu/fuer-hinweisgeber

Dort finden Sie unter https://vogel-heinrich.eu/unsere-vertragspartner die entsprechende Kachel des Dominikus-Ringeisen-Werkes: https://vogel-heinrich.eu/drw. Hier können Sie die entsprechende Gesellschaft bzw. Beteiligung auswählen, zu der Sie Informationen übermitteln möchten.

Hinweisgebende Personen, können grundsätzlich wählen, ob sie sich an unsere interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden möchten. Weitere Informationen zu den externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Prüfberichte der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)

Das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) sieht vor, dass Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen, sowie von besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe zur Verfügung gestellt oder vorgehalten werden, durch die Überwachungs- und Prüftätigkeit der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) vor Beeinträchtigungen geschützt werden.

Das Dominikus-Ringeisen-Werk stellt die Kurzfassungen der Ergebnisprotokolle gemäß Art. 17b Abs. 3 PfleWoqG zur Verfügung

Prävention – Verhinderung von Zwang, Missbrauch und Gewalt

Das Dominikus-Ringeisen-Werk tritt ein für die Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Hilfe- und Assistenzbedarf auf der Grundlage der staatlichen Ordnung und des christlichen Menschenbildes gemäß dem Auftrag unseres Gründers. Wir bieten Lebensräume, in denen Menschen von den individuellen Bedarfen und Bedürfnissen her ihre Persönlichkeit, ihre Kompetenzen und Fähigkeiten entfalten können. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen die anvertrauten Menschen in einem Umfeld, in dem sie angenommen und sicher sind.

Es ist dem Dominikus-Ringeisen-Werk ein besonderes Anliegen, die anvertrauten Menschen vor jeder Form von Gewalt zu schützen.

Die deutsche Bischofskonferenz hat 2013 „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener…“ beschlossen. Damit wurden Grundlagen für einen entschiedenen, transparenten, nachvollziehbaren Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt geschaffen und Handlungsleitlinien an die Hand gegeben, die verhindern sollen, dass solche Taten geschehen. Seit vielen Jahren unternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Angeboten des Dominikus-Ringeisen-Werkes alles dafür, um solche Taten zu verhindern.

Alle Personen im Dominikus-Ringeisen-Werk sollen sicher sein können, dass sie Fragen zu Zwang, Missbrauch und Gewalt offen aussprechen und das Thema jederzeit ansprechen können.

Der Träger stellt sicher, dass die Mitarbeiter an Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen zu den Themen „Zwang, Missbrauch und Gewalt“ teilnehmen können. In der Personalauswahl, in Konzepten und Vereinbarungen soll darüber hinaus ein größtmögliches Maß an Prävention von Gewalt und Missbrauch erreicht werden. So gibt der Träger unter anderem durch ein institutionelles Schutzkonzept und einen Verhaltenskodex einen Rahmen vor, der Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch verhindern soll.

Zur Unterstützung und Begleitung von Opfern von Gewalt und (sexuellem) Missbrauch stehen interne und externe Ansprechpartner zur Verfügung:

Ansprechpartner

Beauftragte Ansprechpartner des Bistums Augsburg
Beauftragte Ansprechpartner des Erzbistums München und Freising:
Beauftragte Ansprechpartner des Bistums Würzburg
Beauftragte Ansprechpartner im Dominikus-Ringeisen-Werk

Elisabeth Thoma | Beratungs- und Service-Stelle | 08281 92-2980

Martin Hieronymus | Stabstelle Fallmanagement | 08281 92-2356

E-Mail: praevention@drw.de

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