Prävention und Compliance

Prävention und Compliance

Compliance - Hinweisgebermeldestelle

Im Leitbild des Dominikus-Ringeisen-Werks sind die Werte verankert, die unsere tägliche Arbeit prägen. Dazu zählen eine vertrauensvolle, partnerschaftliche, respektvolle Zusammenarbeit, die von wechselseitiger Wertschätzung getragen wird. Hierzu soll die Hinweisgebermeldestelle beitragen. Die Einrichtung dieser Hinweisgebermeldestelle richtet sich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze und Regeln innerhalb des Dominikus-Ringeisen-Werks, aber auch von Mitarbeitenden externer Firmen eingehalten werden. Der Zweck der Einrichtung einer Hinweisgebermeldestelle ist es, einen weiteren Meldeweg für die Entgegennahme von Hinweisen auf Regelverstöße oder seriöse Verdachtsfälle einzuführen. Gleichzeitig wird durch das Gesetz sichergestellt, dass dem Hinweisgeber keine negativen Konsequenzen berufsbezogener Art drohen, solange es sich nicht um böswillige oder missbräuchliche Meldungen handelt.

Die Hinweisgebermeldestelle wird durch externe Vertrauensanwältinnen geführt. Somit ist eine Unabhängigkeit sowie Unbefangenheit der Hinweisgebermeldestelle sichergestellt. Falls Ihnen Missstände auffallen, können Sie diese an unsere Hinweisgebermeldestelle melden. Die Hinweismeldung ist freiwillig. Sie können auch jederzeit den Hinweis Ihrem direkten Vorgesetzten oder Ansprechpartner im Dominikus-Ringeisen-Werk melden.

Es ist möglich die Hinweismeldung gegenüber der Hinweisgebermeldestelle anonym abzugeben. Das bedeutet, dass sowohl das Dominikus-Ringeisen-Werk als auch die Vertrauensanwältinnen Ihre Identität nicht kennen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass zwar die Vertrauensanwältinnen Ihre Identität wissen, aber das Dominikus-Ringeisen-Werk die Hinweismeldung anonym erhält. Die Entscheidung, ob und wie ein Hinweis anonym abgegeben wird, liegt bei Ihnen.

Personen, die einen Hinweis abgeben möchten, können grundsätzlich wählen, ob sie sich an die interne Meldestelle des DRW oder eine externe Meldestelle wenden möchten. Insbesondere, wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, soll es der hinweisgebenden Person nach dem HinSchG unbenommen bleiben, sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Externe Meldestellen wurden vom Bund beim Bundesamt für Justiz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und beim Bundeskartellamt errichtet. Weitere Informationen zu den externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Den Prozess zur Abgabe eines Hinweises an die interne Meldestelle können Sie hier einsehen.

Kontakt zur Hinweisgebermeldestelle

Vertrauensanwältinnen: Frau Dr. Stefanie Heinrich und Frau Claudia Vogel

Anschrift: Egonstraße 5, 79106 Freiburg

Telefonisch: +49 (0)761 59 52 10 20 oder +49 (0)177 4102 450  

Per Messenger Signal: +49 (0)177 4102 450

E-Mail-Adresse: drw@vogel-heinrich.eu

Website der Vertrauensanwälte www.vogel-heinrich.eu

Der E-Mail-Versand erfolgt mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. E-Mail-Anbieter der Vertrauensanwältinnen ist Protonmail. Damit die E-Mail zum DRW zuordenbar ist, gibt es eine an das DRW angepasste E-Mail-Adresse.

Prävention – Verhinderung von Zwang, Missbrauch und Gewalt

Das Dominikus-Ringeisen-Werk tritt ein für die Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Hilfe- und Assistenzbedarf auf der Grundlage der staatlichen Ordnung und des christlichen Menschenbildes gemäß dem Auftrag unseres Gründers. Wir bieten Lebensräume, in denen Menschen von den individuellen Bedarfen und Bedürfnissen her ihre Persönlichkeit, ihre Kompetenzen und Fähigkeiten entfalten können. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen die anvertrauten Menschen in einem Umfeld, in dem sie angenommen und sicher sind.

Es ist dem Dominikus-Ringeisen-Werk ein besonderes Anliegen, die anvertrauten Menschen vor jeder Form von Gewalt zu schützen.

Die deutsche Bischofskonferenz hat 2013 „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener…“ beschlossen. Damit wurden Grundlagen für einen entschiedenen, transparenten, nachvollziehbaren Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt geschaffen und Handlungsleitlinien an die Hand gegeben, die verhindern sollen, dass solche Taten geschehen. Seit vielen Jahren unternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Angeboten des Dominikus-Ringeisen-Werkes alles dafür, um solche Taten zu verhindern.

Alle Personen im Dominikus-Ringeisen-Werk sollen sicher sein können, dass sie Fragen zu Zwang, Missbrauch und Gewalt offen aussprechen und das Thema jederzeit ansprechen können.

Der Träger stellt sicher, dass die Mitarbeiter an Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen zu den Themen „Zwang, Missbrauch und Gewalt“ teilnehmen können. In der Personalauswahl, in Konzepten und Vereinbarungen soll darüber hinaus ein größtmögliches Maß an Prävention von Gewalt und Missbrauch erreicht werden. So gibt der Träger unter anderem durch ein institutionelles Schutzkonzept und einen Verhaltenskodex einen Rahmen vor, der Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch verhindern soll.

Zur Unterstützung und Begleitung von Opfern von Gewalt und (sexuellem) Missbrauch stehen interne und externe Ansprechpartner zur Verfügung:

Ansprechpartner

Beauftragte Ansprechpartner des Bistums Augsburg
Beauftragte Ansprechpartner des Erzbistums München und Freising:
Beauftragte Ansprechpartner des Bistums Würzburg
Beauftragte Ansprechpartner im Dominikus-Ringeisen-Werk

Elisabeth Thoma | Beratungs- und Service-Stelle | 08281 92-2980

Martin Hieronymus | Stabstelle Fallmanagement | 08281 92-2356

E-Mail: praevention@drw.de

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