Familienentlastender Dienst

Wir schaffen Freiraum

Familienentlastender Dienst

Wir schaffen Freiraum

Der Familienentlastende Dienst unterstützt pflegende Angehörige. Er kann stundenweise Freiräume schaffen, um die Betreuung und Pflege zuhause langfristig sicherzustellen. Die individuelle Unterstützung orientiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Klienten und kann an unterschiedlichen Orten stattfinden.

Zeit für sich selbst, für Freunde und Familie schaffen

Informationen zum Familienentlastenden Dienst (FED)

Personenkreis

Im Familienentlastenden Dienst betreuen wir Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen.

Ziele

Ziel des Familienentlastenden Dienstes (FED) ist die Entlastung der pflegenden Angehörigen. Damit können Betreuung und Pflege zuhause langfristig sichergestellt werden. Durch die bedarfsorientierte, flexible und fachliche Unterstützung bekommt die Familie Freiräume zur Erholung.

Das Entlastungsangebot kann zu Hause stattfinden, in den Räumlichkeiten des FED oder an Freizeitorten.

Der Umfang und die Art der Unterstützung orientieren sich grundsätzlich an den Wünschen und Bedürfnissen der Klienten. 

Aufgaben

Aufgaben im Familienentlastenden Dienst können sein:

  • Stundenweise Entlastung bis zu acht Stunden am Tag, auch in Ferien- und Urlaubszeiten
  • Freizeitaktivitäten
  • Beaufsichtigung
  • Begleitung zu (gemeinsamen) Festen, Feiern und Veranstaltungen
  • Betreuung und Begleitung bei Ausflügen, im Urlaub oder bei Freizeitangeboten
  • Einzel- und Gruppenbetreuung
  • Grundpflegerische Versorgung
Finanzierung und Antragsstellung

Die Abrechnung der Leistung des Familienentlastenden Dienstes erfolgt in der Regel über die Pflegekassen oder den Sozialhilfeträger.

Finanzierungsmöglichkeiten über die Pflegekasse:

  • Häusliche Pflege, Verhinderung der Pflegeperson
  • Entlastungsleistung
  • Kurzzeitpflege

Finanzierungsmöglichkeiten über die Sozialhilfeträger:

  • Persönliches Budget
  • Einzelfallhilfe
  • Hilfe zur Pflege

Selbstzahler

  • Die Finanzierung des Leistungsangebots ist auch durch Eigenmittel möglich.

Bei Fragen bezüglich der Antragsstellung oder weiteren Themen wie Teilhabe, Wohnen, Sozialhilferecht und Finanzen können Sie sich an die Offene Behindertenarbeit wenden. Den Kontakt zu den jeweiligen Dienststellen finden Sie unten.

Unsere Angebote vor Ort