Dank Ihrer Hilfe
Zuwendungen kommen direkt bei den Menschen an, die sie brauchen. Jeder Euro hilft!
Wir begleiten Menschen mit Behinderung mit vielfältigen Angeboten. Viele unserer Leistungen und Angebote werden durch öffentliche Gelder abgedeckt. Aber leider nicht alles: Immer dann, wenn es um ein Mehr an Lebensqualität geht, stoßen wir an finanzielle Grenzen. Hierfür brauchen wir Ihre Unterstützung: Mit Ihrer Spende helfen wir Menschen mit Behinderung aus finanziellen Notlagen, unterstützen beim Kauf teurer Hilfsmittel, schaffen mit unseren Spendenprojekten Lebensqualität und Lebensfreude.
Wir garantieren Ihnen: Jegliche Hilfe, die Sie uns zukommen lassen, kommt Menschen zugute, die Unterstützung benötigen. Und das übrigens seit vielen Jahrzehnten. Bereits unser Gründer Dominikus Ringeisen profitierte von Zuwendungen, die ihm Spenderinnen und Spender zukommen ließen. Damit errichtete er im Jahr 1884 sein Werk, das bis heute eine wichtige gesellschaftliche Rolle einnimmt: Die Sorge um andere Menschen.
Denn: Jeder Mensch ist kostbar.
Aktuelle Spendenprojekte, die wir alleine nicht stemmen können
Privatpersonen, Firmen, Stiftungen, Vereine und andere können helfen, diese Projekte umzusetzen. Wir sagen Vergelt's Gott!
Unterstützung für das Unverzichtbare
Besonders junge Klientinnen und Klienten sind oftmals finanziell schwach. Hier helfen Spenden, um notwendige und erfolgreiche Therapien, die nicht oder nur teilweise von Kostenträgern übernommen werden, zu finanzieren. Freizeitmaßnahmen, Zuzahlungen für Hilfsmittel oder ganz spezielle und laufend anfallende Bedarfe und Notwendigkeiten können dank Ihrer Unterstützung ermöglicht werden.
Wie können Sie helfen?
Unsere Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bieten eine große Vielfalt an Spenden- und Unterstützungsmöglichkeiten
Ob als Geld-, Sach-, Zeit- oder Testamentsspende, aufgrund eines freudigen oder auch traurigen Anlasses: wir finden eine sinnstiftenden Einsatz ganz individuell abgestimmt auf Ihren Verwendungswunsch. Lesen Sie dazu auch unser Spenden-Faltblatt, das wir Ihnen gerne zusenden.
Angehörigenspende
Sie möchten als Angehöriger, Bekannter, Nachbar oder Freund eines Menschen mit Behinderung, der im Dominikus-Ringeisen-Werk in einer stationären Einrichtung betreut wird, eine Spende tätigen? Sie möchten eines unserer Projekte oder die Einrichtung/Gruppe unterstützen, zu der Sie über eine Klienten oder eine Klientin in einer stationären Einrichtung einen Bezug haben? Wir sagen in jedem Fall vielen Dank im Voraus dafür. Sollte der Spendenbetrag höher als 250 Euro sein, so informieren Sie uns bitte im Voraus, denn bei der Heimaufsicht (FQA des zuständigen Landratsamts) ist eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Dies ist nicht notwendig, wenn Sie Bezug zu einem jungen Klienten in einem Heilpädagogischen Heim für Kinder und Jugendliche, zu einem ambulant betreuten Klienten oder einem Werkstattbeschäftigten haben.
Angehörigenspenden - auch über 250 Euro - sind ohne Vorankündigung möglich an einen unserer Fördervereine. Dort können Sie ohne Zweckbindung spenden und die Fördervereine entscheiden autark und unabhängig vom DRW über die Bezuschussung von Projekten und die Unterstützung unserer Klientinnen und Klienten.
Haben Sie Rückfragen? Gerne!
Wichtig für Angehörige von Menschen mit Behinderungen: Das Behindertengerechte Testament
In der Broschüre "Weitergeben · was bleibt, wenn ich nicht mehr bin" informiert das Dominikus-Ringeisen-Werk über die unterschiedlichsten Möglichkeiten des Weitergebens, ob zu Lebzeiten oder nach dem Tod. Für Angehörige von Menschen mit Behinderungen ist das Thema "Behindertengerechtes Testament" von großer Wichtigkeit - es wird darin ebenfalls beschrieben. Denn: Ein solches ist nowendig, damit Menschen mit Behinderungen von einem Erbe Positives erfahren können. Andernfalls erheben Sozialhilfeträger einen Anspruch auf den Nachlass, falls dieser den Freibetrag des Klienten überschreitet. Nicht nur Mutter, Vater oder Geschwister, sondern alle Personen, die sich für einen Menschen mit Behinderung verantwortlich fühlen, können ein Behindertengerechtes Testament verfassen. Der Bundesgerichtshof begründet die Möglichkeit sehr klar: Dem eigenen behinderten Kind soll eine, über das sozialhilferechtlich gesicherte Existenzminimum hinausgehende Lebensqualität zugesichert werden. Dieser Wunsch der Eltern ist nicht etwa sittenwidrig, sondern Ausdruck der sittlich anzuerkennenden elterlichen Sorge für das Wohl des behinderten Kindes über den Tod der Eltern hinaus. Lesen Sie hierzu auch den Beitrag der ACCONSIS in unserer Broschüre "Gemeinsam", Ausgabe 2/2019
Wie Sie uns geholfen haben
Seit vielen Jahren erhalten wir von vielen treuen Spendern und Unterstützern Zuwendungen, mit denen wir Menschen helfen. Hier aktuelle Beispiele der guten Taten.
Unsere Fördervereine
Unterstützen Sie die Fördervereine unserer Einrichtungen mit einer Spende oder einer Mitgliedschaft.