Aufnahme

Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?

Das Angebot der WfbM richtet sich an Menschen mit geistigen, körperlichen und/oder psychischen Behinderungen, die aufgrund Art oder Schwere ihrer Beeinträchtigung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können (§ 219 SGB IX).

Genauere Informationen erhalten Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Voraussetzung für die Aufnahme ist zudem ein Kostenübernahmebescheid des zuständigen Leistungsträgers, beispielsweise der Agentur für Arbeit oder des zuständigen Bezirks (z. B. Bezirk Schwaben, Unterfranken oder Oberbayern).

Wie läuft die Aufnahme in die Werkstatt ab?

Vor der Aufnahme in die Werkstatt ist ein Rehabilitationsantrag beim zuständigen Leistungsträger, beispielsweise der Agentur für Arbeit, zu stellen.

Im anschließenden dreimonatigen Eingangsverfahren wird gemeinsam geprüft, ob die Werkstatt ein geeigneter Ort für die berufliche Orientierung und Entwicklung ist.

Im Berufsbildungsbereich werden grundlegende Fähigkeiten für das Arbeitsleben vermittelt, gestärkt und weiterentwickelt. Dabei werden individuelle Interessen und Kompetenzen berücksichtigt, um passende Tätigkeitsfelder zu erproben und Perspektiven für die kommenden zwei Jahre zu entwickeln.

Daran schließt sich – orientiert an den persönlichen Fähigkeiten und Neigungen – der Übergang in den Arbeitsbereich an.

Während des Eingangsverfahrens sowie im Berufsbildungsbereich wird in der Regel ein Ausbildungs- oder Übergangsgeld gezahlt. Im Arbeitsbereich erhalten die Beschäftigten ein Entgelt, das sich am individuellen Leistungsvermögen orientiert.

Was bietet die Werkstatt?
  • Fachlich fundierte Begleitung und Assistenz durch ein qualifiziertes Team aus Fachkräften der Arbeits- und Berufsförderung, Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik 
  • Individuelle Orientierung an persönlichen Interessen und Fähigkeiten bei der Wahl des Tätigkeitsfeldes 
  • Vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung, festhalten in einer individuellen Teilhabeplanung 
  • Perspektiven für den Übergang auf ausgelagerte Arbeitsplätze oder in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 
  • Regelmäßiges, abwechslungsreiches Bildungsangebot mit Kursen aus den Bereichen Gesundheit, Kreativität, Wissen und berufliche Kompetenzen 
  • Umfassender Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung 
  • Bedarfsorientierte Assistenz und Unterstützung, sowie vielfältige Angebote und angepasste Arbeitsplätze 
  • Möglichkeit eines Fahrdienstes bei entsprechendem Bedarf

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Ansprechperson/en

Franziska
Baur
WfbM Ursberg
Aufnahme/Sozialpädagogischer Fachdienst
Telefon
Fax
08281 92-2694
Post an
Maurus-Gerle-Str.7, 86513 Ursberg