Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Neben der Tätigkeit in einer unserer Werkstätten gibt es für Menschen mit Behinderung zudem die Möglichkeit, eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb als „ausgelagerten Arbeitsplatz“ zu erlangen.
Eine Vermittlung ist in Industrie, Handwerk, Dienstleistungsunternehmen sowie in öffentliche Betriebe und Einrichtungen möglich. Um solche attraktiven Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap anzubieten, werden im Rahmen von Kooperationen ausgelagerte Arbeitsplätze in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts eingerichtet.
Bevor ein ausgelagerter Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen eingerichtet wird, erfolgt ein für Sie kostenfreies Betriebspraktikum, mit dem Ziel, verschiedene Einsatzmöglichkeiten zu testen. Nach positivem Verlauf wird für die Errichtung eines ausgelagerten Arbeitsplatzes ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und den Dominikus-Ringeisen-Werkstätten geschlossen: Der Beschäftigte behält seinen Werkstattstatus und die Werkstatt bleibt weiterhin für ihn zuständig. Unsere Integrationsbegleitung bietet Ihnen und dem bzw. der Beschäftgten fachliche und bedarfsorientierte Unterstützung vor Ort.
Den Einsatzmöglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt. Nischenarbeitsplätze entlasten beispielsweise Ihre Mitarbeiter. Besonders eignen sich dazu Routineaufgaben, die bisher zeitliche und personelle Ressourcen im Betrieb gebunden haben.
Betriebspraktikum
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Bis zu drei Monate
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Ihrem Betrieb entstehen keine Kosten
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Fachliche Betreuung durch die Integrationsbegleitung der Werkstatt
Ausgelagerter Arbeitsplatz
- Dauer und Entgelt nach individueller Vereinbarung
- Fachliche Betreuung durch die Integrationsbegleitung der Werkstatt
Die Festanstellung in Form eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses wird von uns ebenfalls unterstützt. Gerne beraten wir Sie zu aktuellen Förderprogrammen.
- Kostenfreies Erprobungspraktikum
- Keine Verpflichtung zur Übernahme
- Unbürokratische Auflösung des Kooperationsvertrags
- Entlastung Ihrer Mitarbeiter
- Hohe Arbeitsmotivation der Beschäftigten, auch bei einfachen Tätigkeiten
- Bedarfsorientierte Begleitung durch unsere Fachkräfte
- Werbung für Ihr Unternehmen mit Ihrem sozialen Engagement
- Übernahme aller Lohnnebenkosten durch die WfbM
- Anrechnung des vereinbarten Entgelts auf die Ausgleichsabgabe möglich
Nach § 223 Abs. 1 SGB IX können Sie auch bei der Vergabe von Aufträgen an uns oder beim Kauf unserer Produkte 50% der von uns erbrachten Arbeitsleistung auf eine zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.
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