Kurzzeitbetreuung für Erwachsene
in Ursberg und Krumbach
Für Erwachsene Menschen mit Behinderung bieten wir im Dominikus-Ringeisen-Werk in Ursberg und Krumbach dauerhaft jeweils einen Platz zur Kurzzeitbetreuung im Rahmen des Modellprojekts "Kurzzeitbetreuung für Menschen mit geistiger/mehrfacher Behinderung" des Bezirks Schwaben an.
Die Kurzzeitbetreuung für behinderte Menschen ist eine Leistung der Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch IX mit ergänzenden Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Die Kurzzeitbetreuung soll betreuende Angehörige von behinderten Menschen vorübergehend entlasten.
Vor und nach dem Aufenthalt werden die behinderten Menschen wieder im Haushalt der Angehörigen betreut. Die Kurzzeitbetreuung kann für geplante Abwesenheiten oder auch bei akuten Notfallsituationen der Angehörigen in Anspruch genommen werden.
Kurzzeitbetreuung in Ursberg
Zunächst befristet bis 31.12.2026 bieten wir in Ursberg zwei Plätze zur Kurzzeitbetreuung für erwachsene Menschen mit geistiger/mehrfacher Behinderung an. Die Plätze werden in der Wohneinrichtung St. Florian in der Betreuungseinheit Heilig-Kreuz/Luzia angeboten.
Betreuungseinheit Heilig-Kreuz/Luzia:
- Im ersten Stock (Gruppe Luzia), leben 14 Frauen im Altern von 32 bis 85 Jahren mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen
- Im zweiten Stock (Gruppe Heilig-Kreuz) leben 13 Männer und eine Frau im Alter von 25 bis 85 Jahren
- Es handelt sich bei beiden Gruppen um offene Betreuungskonzepte
- Die Betreuung auf den Wohngruppen ist durch einen Tagdienst und eine Nachtwache gewährleistet
- Die Betreuungsschwerpunkte liegen in der Assistenz und Alltagsbegleitung. Zusätzlicher Pflegebedarf muss abgestimmt werden.
- Der Einsatz von Hilfsmitteln zur Kommunikation (Sprachcomputer/Talker…) und Pflege (z.B. Hebelifter, Pflegebett/-badewanne) ist erprobt und selbstverständlich.
- Ebenso sind fachliche Kompetenzen im Umgang mit Epilepsie, PEG Sonden, Diabetes, sowie pflegerischem Hilfebedarf vorhanden.
Folgende Personenkreise können nicht betreut werden
- Personen, welche den Bedarf einer geschlossenen Unterbringung haben.
- Personen, bei denen akuter psychiatrischer Behandlungsbedarf besteht.
- Personen mit Behinderung und primärem Suchtverhalten.
- Personen mit Behinderung, die einer Unterbringung nach dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz bedürfen.
- Personen mit ausgeprägtem delinquentem Verhalten und mit erheblichen Fremdaggressionen.
- Personen mit fremdgefährdendem Sexualverhalten.
- Personen mit einer Behinderung, die auf Grund spezieller medizinisch-pflegerischer Erfordernisse einer personellen oder technischen Dauerüberwachung bedürfen.
Ansprechperson/en
