Zeit der Gefahr

Terror gegen Menschen mit Behinderung 1939-1945

Zeit der Gefahr

Terror gegen Menschen mit Behinderung 1939-1945

Das dunkelste Kapitel des Dominikus-Ringeisen-Werks ist die Zeit des Nationalsozialismus. Durch den Terror des Regimes kommen 379 Menschen mit Behinderung aus den Einrichtungen in Ursberg, Kloster Holzen und Maria Bildhausen gewaltsam in den Tötungsanstalten der Natiopnalsozialisten zu Tode. Viele Bewohnerinnen und Bewohner werden traumatisiert. Hier geben wir den Opfern ein Gesicht und erzählen die traurige Geschichte von Friedrich Seyfried, schauen auf die Wurzeln des Euthanasieprogramms und auf den geplanten Massenmord. Und wir zeigen Ihnen, wie wir heute an die Menschen denken, die damals unschuldig ermordet wurden.

Was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.
Mt 25,40
Das Schicksal von Friedrich Seyfried

Es ist ein Strohhalm Hoffnung, an den sich Friedrich Seyfried im Juni 1941 klammert. Der 19-jährige, der nach einer Ohrenentzündung im Kindesalter taub ist, befindet sich zu dieser Zeit in der staatlichen Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar bei München. Dorthin war er am 25. März von den Nationalsozialisten aus dem Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg verschleppt worden.

In einem Brief an die Ursberger Schwestern schreibt er am 3. Juni: „Übrigens hab ichs erfahren, dass wir bald nach Ursberg zurückkehren dürfen. Wir freuen uns schon sehr darauf.“

Seyfried kann zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen, dass er sich bereits in den Fängen der Todesmaschinerie des Euthanasieprogramms T4 befindet. Indem das Personal in Eglfing-Haar den dorthin verschleppten Menschen vorgaukelt, bald wieder zurückkehren zu dürfen, sorgt es dafür, dass niemand misstrauisch wird.

Dabei haben die staatlichen Einrichtungen nur einen Zweck: Sie dienen den Nazis als Zwischenstation, um ihre Mordaktionen zu verschleiern. Seit einem Geheimerlass von Adolf Hitler, verfasst kurz nach Kriegsbeginn im September 1939, verfolgen sie ein wahnsinniges Ziel: Die Vernichtung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen.

Um kein Misstrauen bei Angehörigen und Betroffenen zu wecken, werden Menschen mit Behinderungen aus zahlreichen kirchlichen Einrichtungen zunächst in die staatlichen Heil- und Pflegeanstalten verlegt, die den Schein einer regulären Pflegeeinrichtung wahren sollen. Bereits dort sterben viele Menschen. Die meisten von ihnen verhungern durch die systematisch verabreichte Entzugskost. Von dort führt der Weg aber auch oft in eigens dafür eingerichtete Tötungsanstalten.

Vermutlich wird Friedrich Seyfried bis zuletzt vorgegaukelt, er dürfe jetzt zurück nach Ursberg, als er am 20. Juni 1941 mit 44 weiteren Ursberger Bewohnern in Eglfing-Haar in einen Bus steigt. Die Fahrt führt jedoch direkt in die Gaskammer der Tötungsanstalt Schloss Hartheim bei Linz in Österreich.

Damit ist Friedrich Seyfried eines von 70.000 Opfern, die alleine in den sechs Tötungsanstalten der Aktion T4 ermordet werden. Schätzungen gehen von über 200.000 ermordeten Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen aus.

Die Aktion T4 ist der traurige Höhepunkt des Wahns der Vernichtung "lebensunwerten Lebens". Die Wurzeln dieser menschenverachtenden Ideologie reichen aber bis ins 19. Jahrhundert zurück.

Die Wurzeln des Euthanasieprogramms

Im Jahr der Einrichtungsgründung 1884 durch Dominikus Ringeisen erschien Friedrich Nietzsches "Zarathustra". Diese Veröffentlichung erklärte hilfsbedürftige Menschen für wertlos. Sinn- und wertvoll sei nur das, was zur Entwicklung des Übermenschen beitrage.

Als Dominikus Ringeisen im Jahr 1904 stirbt, sind bereits 50.000 Ausgaben des "Zarathustra" verkauft. Die Gedanken Nietzsches haben sich durch ihre sprachliche Schönheit in die Köpfe eines großen Teils der führenden Schicht in Deutschland eingeschlichen.

Ebenfalls starke Verkaufszahlen hat das Buch "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens", das im Jahr 1920 erscheint. Die Verfasser sind der Psychiatrie-Professor Alfred Hoche und der Rechtswissenschaftler Karl Binding.

Die beiden beschreiben darin drei Kategorien von Menschen, die ihrer Ansicht nach getötet werden dürfen: kranke Menschen, die erlöst werden möchten, bewusstlose Menschen, die zu "namenlosem Elend" erwachen würden und "unheilbar Blödsinnige".

Gerade bezüglich ihrer dritten Kategorie finden sie es schlimm, "dass ganze Generationen von Pflegern neben diesen leeren Menschenhülsen dahinaltern."

In der auf diese Veröffentlichung folgenden Diskussion traten viele Mediziner für den absoluten Schutz des Lebens ein. Es gab aber auch Gesetzesentwürfe, deren Formulierungen bereits zu dieser Zeit das Leben für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen lebensgefährlich machten.

Als Mediziner Ewald Meltzer, Leiter der Kindereinrichtung "Katharinenhof" in Sachsen, eine Umfrage bei den Angehörigen seiner 200 Kinder durchführt, ist er entsetzt: 162 Angehörige würden unter bestimmten Umständen einer Tötung ihrer Kinder zustimmen. Nur 38 sind absolut dagegen.

Mit der Machtergreifung Adolf Hitlers spitzt sich die Situation zu. Das Kabinett verabschiedet am 14. Juli 1933 das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses". Es bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen, auch gegen ihren Willen, unfruchtbar gemacht werden können. Für "Kranke in geschlossenen Anstalten" konnte eine Sterilisation unterbleiben.

Um möglichst viele Menschen mit Behinderungen vor dieser Operation zu bewahren, brachten die Ursberger Schwestern gefährdete Bewohner in eigenen Häusern unter, deren Pforten versperrt waren. Ferner wurden Zäune um die Häuser gebaut. Dennoch wurde versucht, den Bewohnern das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu zählten auch von den Schwestern organisierte Urlaubsreisen in andere Ursberger Filialen, die dann ebenfalls als "geschlossene Anstalten" galten.

Über 200 Menschen wurden in Ursberg Opfer der Zwangssterilisation.

Dann begann der Zweite Weltkrieg und mit ihm eine Zeit noch größeren Schreckens und Terrors gegen Menschen mit Behinderungen.

Der geplante Massenmord

Mit Kriegsbeginn am 1. September 1939 setzte ein Geheimerlass Adolf Hitlers die Mordmaschinerie endgültig in Gang:

"Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu benennender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustands der Gnadentod gewährt werden kann.
gez. Adolf Hitler"

Mittels sogenannter Meldebögen erfasste das Reichsinnenministerium ab diesem Zeitpunkt akribisch Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen. 1.000 dieser Formulare trafen im November 1939 in Ursberg ein. Die detaillierte Art der Erfassung und Fragen nach Krankheitsbildern, regelmäßigem Besuch von Angehörigen, Verhalten und Arbeitsleistung erweckte bei den Schwestern der St. Josefskongregation Misstrauen. Ratlos ließen die Schwestern die Frist zunächst verstreichen, ohne einen Meldebogen zurückzuschicken.

Zu diesem Zeitpunkt waren die Planungen der Nationalsozialisten für den organisierten Massenmord in vollem Gange. Zentral gesteuert wurde dieser unter dem Decknamen „Aktion T4“ von einem Büro in der Berliner Tiergartenstraße 4 aus. Die „gemeinnützigen Stiftungen für Anstaltspflege“ errichteten nach und nach mehrere Vernichtungseinrichtungen, für die Deportationen sorgte die „gemeinnützige Kranken-Transport GmbH“ mit den "grauen Bussen".

Nachdem der Druck aus Berlin auf die Leitung der St. Josefskongregation immer größer wurde, schickte die Anstaltsleitung bis März 1940 rund 270 ausgefüllte Meldebögen zurück. Um Zeit zu gewinnen, bat die damalige Generaloberin Sr. M. Desideria Braun um Aufschub bei der Bearbeitung und begründet dies mit „Arbeitsüberlastung“. Unterstützung erhielt sie dabei von der jungen Ursberger Anstaltsärztin Ilsabe Gestering. Diese versuchte mehrmals, die Nationalsozialisten von der hohen Arbeitsleistung der Ursberger Bewohner zu überzeugen und so Menschen zu retten. Als dann im Oktober 1940 Informationen über umfangreiche Verlegungen und Todesfälle in der Stiftung Liebenau bei Ravensburg bekannt wurden, entschloss sich die St. Josefskongregation, keine weiteren Meldebögen mehr auszufüllen. Schwester Desideria nahm diese an sich und übernahm damit die Verantwortung.

Trotz der Ankündigung des Reichsinnenministeriums, bei weiterer Weigerung notfalls ärztliche Selektionskomitees nach Ursberg zu schicken, hielten die Schwestern auch in der Folgezeit daran fest. Verhindern konnten sie die Deportationen dadurch jedoch nicht.

Diese erreichten am 18. und 19. November 1940 ihren ersten schrecklichen Höhepunkt, als aus den Einrichtungen in Kloster Holzen, Pfaffenhausen und Ursberg insgesamt 150 Menschen verschleppt wurden. Insgesamt wurden in den folgenden Monaten bis August 1941 519 Menschen „verlegt“. 379 von ihnen kommen gewaltsam zu Tode. Die meisten von ihnen starben in der Gaskammer der Tötungsanstalt Schloss Hartheim bei Linz. Ein dort eigens eingerichtetes „Sonderstandesamt“ erfand täglich neue Krankheiten, an denen die Opfer angeblich gestorben sein sollen. Die so gefälschten Totenscheine erhielten die Angehörigen, oft in Verbindung mit einer Rechnung für die „Pflegekosten“, per Post zugeschickt. Vermutlich aufgrund des steigenden Drucks der Bevölkerung auf die Nationalsozialisten und des Protests der Kirchen wurde die „Aktion T4“ am 24. August 1941 offiziell beendet. Die Mordaktionen jedoch gingen unvermindert weiter. Insbesondere durch die sogenannte „Entzugs-Kost“ verhungerten in den staatlichen „Heil- und Pflegeanstalten“ unter anderem in Kaufbeuren und Eglfing-Haar tausende Menschen qualvoll.

Orte des Gedenkens und der Erinnerung

Die Erinnerung und das Bewusstsein an die Zeit des Nationalsozialismus sind es, die verhindern können, dass sich Ähnliches irgendwann wiederholt. Über wenige Jahrzehnte haben sich im ausgehenden 19. Jahrhundert die Ideen zur Ausrottung  "lebensunwerten Lebens" in die Köpfe der Gesellschaft eingeschlichen, die im Massenmord der Nationalsozialisten gipfelte.

Das Gedenken an diese Verbrechen ist nicht nur Vergangenheitsbewältigung, sondern insbesondere auch Mahnung an folgende Generationen, derartiges Unrecht nie wieder zuzulassen.

Seit 1984 erinnert ein Mahnmal im Ursberger Friedhof an dieses dunkle Kapitel der Zeitgeschichte. 2004 schuf der Künstler Alfred Görig mit dem Euthanasiemahnmal im Klosterhof einen zentralen Gedenkort. Seit 2017 erinnert auch in Maria Bildhausen ein Mahnmal an die Opfer. Im Januar 2023 wurde der Gedenkort "Menschen aus unserer Mitte" im Ursberger Klostergarten gesegnet.

Auch in der ehemaligen Tötungsanstalt Schloss Hartheim ist seit 2013 eine Gedenktafel des Dominikus-Ringeisen-Werks und der St. Josefskongregation zu finden.

Heute begleitet das Dominikus-Ringeisen-Werk mit Behinderungen an über 30 Orten in Bayern. 

Anders als zur Zeit des Nationalsozialismus sorgt die staatliche Gesetzgebung heute dafür, dass den Grundrechten und -bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entsprochen wird. Dennoch ist es heute nicht weniger wichtig als früher, für Menschen mit Hilfe- und Assistenzbedarf einzutreten.

Das Lebensrecht ungeborener oder geborener Menschen darf nicht in Zweifel gezogen werden. Jeder Mensch ist von Gott uneingeschränkt gewollt, bejaht und geliebt.

Es ist unsere Aufgabe, in unserer immer komplexer werdenden Welt wachsam zu sein und unsere Wertebasis nicht als selbstverständlich anzunehmen.

In wenigen Jahren wird es keine Zeitzeugen mehr geben, die aufgrund eigener Erfahrungen von den schrecklichen Geschehnissne des Nationalsozialismus berichten können. Dann wird es umso wichtiger sein, daran zu erinnern, was Menschen anderen Menschen angetan haben, um zu verhindern, dass sich derartiges wiederholt.

Der Gedenkort "Menschen aus unserer Mitte" im Ursberger Klostergarten möchte genau das tun: Er holt die Opfer aus der Anonymität der blanken Zahlen. Er gibt den Menschen, die damals brutal ermordet wurden ein Gesicht.

Gestaltet von Melanie König und Robert Bielesch greift der Gedenkort das Schicksal von 14 Menschen unterschiedlichen Alters auf, die damals aus den Einrichtungen des Dominikus-Ringeisen-Werks verschleppt und getötet wurden.