Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Am 15. März tritt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen in Kraft. Was bedeutet das konkret? Was sagt das DRW dazu, was die Caritas-Verbände? Wir haben diese Informationen kompakt zusammengestellt.

Datum: 28. Januar 2022, 9:00 Uhr

Durch die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) besteht ab dem 15. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens, der Behindertenhilfe und der Pflege. Damit wird es eine Impfpflicht für zahlreiche Personen geben, die in Pflegeheimen sowie in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe tätig sind.

Was bedeutet die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dominikus-Ringeisen-Werk?

Welche Haltung haben das Dominikus-Ringeisen-Werk und die Caritas-Verbände zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht?

Aktuelle Informationen dazu haben wir auf unserer Info-Seite "Corona" zusammengefasst.

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