Quelle: Pressestelle Landratsamt Günzburg
Der neue Pflegeleiter der Führungsgruppe des Katastrophenschutzes am Landratsamt ist einer, der sich auskennt: Anfang des Monats wurde Josef Liebl ernannt. Liebl ist Mitglied im Vorstand des Dominikus Ringeisen Werks (DRW) und seit vielen Jahren im Bereich der Pflege und Betreuung von Menschen im ambulanten und stationären Kontext tätig.
Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz sieht seit Ende Dezember ein weiteres Mitglied der Führungsgruppe des Katastrophenschutzes vor, um besonders im Bereich der Pflege und Behindertenhilfe dem Infektionsgeschehen durch das Corona-Virus bestmöglich begegnen zu können. Josef Liebl: „Die Aufgabe als Pflegeiter der Führungsgruppe des Katastrophenschutzes ist im Sinne einer Fachberatung neu in den Organisationsaufbau des bayerischen Katastrophenschutzes eingefügt worden und soll die bestehenden Systeme weiter verschränken und deren Kommunikation unterstützten. Eine Aufgabe, der ich mit Respekt begegne, auf die ich mich aber auch sehr freue.“
Die Arbeit ging gleich los: Anfang des Monats hatte Liebl alle stationären Einrichtungen auf Landkreisebene zu einer Videokonferenz eingeladen. Gemeinsam wurde die aktuelle Lage besprochen und die damit verbundenen Themen bearbeitet. Josef Liebl: „Bei Gesprächen in den Einrichtungen wird die unglaubliche, inzwischen über Monate andauernde Leistung der Pflegekräfte sichtbar. Sie haben wirklich extrem viel geleistet.“
Zwar ist inzwischen die persönliche Schutzausrüstung in allen Einrichtungen in ausreichendem Umfang vorhanden, doch es gibt immer wieder Fragen zu Testung, Impfung oder Unterstützung im Corona-Ausbruchsfall. Themen, für die es einen Koordinator wie den Pflegeleiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz zwingend braucht.
Landrat Hans Reichhart betont, dass im Rahmen des Katastrophenschutzes im Landkreis Günzburg alles nur Mögliche getan werde, um diesen extremen Anforderungen zu begegnen. Er dankte sich in der Videokonferenz ausdrücklich bei allen Mitarbeitenden des Katastrophenschutzes und bei allen Mitarbeitenden in der Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderungen für Ihre humanitäre Leistung.