Erst seit dem 1. Juli 2019 gibt es in Deutschland in inklusives Wahlrecht. Somit dürfen auch Menschen mit Behinderung, die eine rechtliche Vollbetreuung erhalten, ihre Stimme abgeben.
Gesetzlich ist vorgesehen, dass Menschen mit Behinderung eine Assistenz bei der Ausübung ihres Wahlrechts nutzen können. Das kann beispielsweise eine inhaltliche Auseinandersetzung zu den Kandidaten und Wahlprogrammen sein oder ganz konkrete Unterstützung in der Wahlkabine.
Genau diese Assistenz nimmt Francisco Sumarto in Anspruch. Der 57-Jährige lebt im Dominikus-Ringeisen-Werk in Ursberg. Aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen, kann er nicht selber das Kreuz auf der Wahlliste setzen. Deshalb wird er dabei von Anne Hörmann unterstützt.
Darüber berichtet Mira Herold-Baer in den Mittelschwäbischen Nachrichten. Der komplette Text ist hier zu lesen:
https://www.augsburger-allgemeine.de/krumbach/mit-wahl-assistenz-in-die-wahlkabine-sein-finger-zeigt-ihre-hand-schreibt-113365619